Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Künstler und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.
Die Geschäftsbedingungen bei der Auftragsvergabe an den Künstler gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich widerspricht
1. Die vom Künstler entworfenen Werke sind weltweit urheberrechtlich geschützt.
Das uneingeschränkte Nutzungsrecht und Copyright verbleiben beim Künstler.
Der Erwerb eines Bildes beinhaltet das bedingte Recht/Copyright für den Erwerber, das Gemälde in seinen Anzeigen, Broschüren, Websites und Prospekten zu verwenden (nur für private Zwecke).
Veröffentlichungen der Bilder sind nur mit namentlicher Nennung nach §13 UrhG, Honorar und Belegexemplar gestattet.
Gleiches gilt, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Gemälde an Dritte zur redaktionellen Nutzung und/oder für Werbezwecke weitergegeben wird.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Bilder selbst oder durch Dritte herzustellen, zu vervielfältigen oder zu vertreiben.
2. Der Künstler hat das Recht, Kopien der Werke/abgebildete Personen für eigene Zwecke zu nutzen. Sollte der Auftraggeber dies nicht wünschen, muss der Auftraggeber dies dem Künstler mitteilen.
1. Bei vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Motiven hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die dem Künstler von ihm zum Zwecke der Verarbeitung überlassenen Inhalte nicht die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte oder Markenrechte) verletzen.
Der Auftraggeber stellt den Künstler von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Auftraggebers durch den Künstler diesem gegenüber geltend machen können.
Der Auftraggeber übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.
Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Auftraggeber nicht zu vertreten ist.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Künstler im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
1. Für den Umfang der Leistung ist die Auftragsbestätigung des Künstlers maßgebend.
2. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Künstlers.
1. Der Künstler übernimmt keine Gewähr für geringfügige Abweichungen der gelieferten Ware. Kleinere Abweichungen (z.B. Farben, Format, Malgrundqualität) sind zulässig. Derartige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge.
2. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung bzw. Leistungen oder Rügen wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Empfang schriftlich dem Künstler anzuzeigen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser spätestens 7 Tage nach Kenntniserlangung anzuzeigen.
3. Bis zu drei Nachbesserungen sind vor Versand der Ware zugelassen. Der Auftraggeber hat grundsätzlich nur das Recht auf Nachbesserung der Ware.
4. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder werden bei Abnahme Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche. Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber selbst Änderungen vornimmt oder dem Künstler die Feststellung der Mängel erschwert.
5. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Bei grober Fahrlässigkeit wird der Schadensersatz auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt.
6. Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Auftraggeber oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Auftraggeber kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
7. Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.
Liefer- und Versandbedingungen
1. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Selbstabholung ist nach Rücksprache möglich.
Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Künstler berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Künstler hergeleitet werden können.
Als höhere Gewalt gelten alle für den Künstler unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs des Künstlers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Künstlers nicht verhindert werden können.
Etwaige gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
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